Bosch FAQs (DE)

FAQs zum Bosch Zeiterfassungssystem:


  • Was bedeuten die Ampelphasen  Grün, Orange oder Rot ?
    • Grün: Alles im grünen Bereich, es wird keine Meldung erzeugt und es gibt keinen Handlungsbedarf.
    • Orange: Achtung! Bitte aufpassen, dass die Stunden nicht weiter ansteigen, sondern wieder im grünen Bereich landen. Dieser liegt bei Vollzeitlern unter 39:12 Std. und bei Teilzeitlern jeweils anteilig bzw. beim Wochensoll (bspw. 66,67 %-Vertrag: 26:08 Std.). Schaut hierzu auch gerne im Monatsjournal nach (siehe auch S. 10 des Leitfadens)
    • Rot: Jetzt MUSS etwas passieren. Die vorgesetzte Person und das Gruppenmitglied müssen sich zusammensetzen, um gemeinsam zu überlegen, wie die Stunden wieder reduziert werden können. Hier kann ein Abbauplan hilfreich sein. Eine Vorlage bekommt ihr aus dem Personalmanagement (Nele Witt). Bei einer nicht allzu hohen Überschreitung des roten Bereichs kann auch manchmal schon ein Antrag auf ein paar Tage Zeitausgleich Abhilfe leisten und es muss nicht unbedingt ein Abbauplan erstellt werden.
  • Wie kann ich als Vorgesetzte/r eine Übersicht der Arbeitszeitkonten meiner Gruppenmitglieder erstellen?
    • Bitte im Bosch System den Modus zu wechseln. Wählt hierfür bitte den Switch Button auf der oberen rechten Seite aus:
    • Gebt im Suchfeld (auch oben rechts) den Suchbefehl 'sald_exc' (Saldenliste exportieren) ein und drückt Enter.
    • In der Zeile 'Salden (max. 24)' könnt ihr einfach den "Buchstabensalat" löschen und stattdessen AZK (Arbeitszeitkonto) einfügen. In der Zeile 'Zieldatum' schlägt das System den letzten Tag des Vormonats vor. Ihr könnt aber auch das aktuelle Datum einfügen. Ansonsten braucht ihr nichts zu ändern. Dann bitte noch einmal Enter oder ‚Starten‘ oben links drücken. Nun sollte das System die Übersicht erstellen.
    • Die Übersicht erscheint erst sehr groß, diese könnte ihr einfach über den Minus-Button in der Menüzeile verkleinern. Lasst euch von der "Armee an Nullen" auf der rechten Seite nicht verwirren und achtet nur auf die Spalte AZK. Hier könnt ihr den Wert des Arbeitszeitkontos der jeweiligen Gruppenmitglieder sehen. Dieser Wert zeigt an, wie viel an Mehrarbeit geleistet wurde.

  • Ich bin ein Gast (bspw. Stipendiat) am ZMT, muss ich auch meine Arbeitszeit buchen?
    • Nein, lediglich die Personen, welche ihr Gehalt direkt vom ZMT erhalten, müssen ihre Arbeitszeiten und ihren Urlaub im System buchen (ausgenommen studentische Hilfskräfte).

  • Was passiert wenn ich krank bin? Kann ich das selbst im System eintragen?
    • Solltest du krank sein, meldest du dich bitte weiterhin -wie gewohnt- über krankmeldung@leibniz-zmt.de krank. Der Code für Krankheit wird dann von den Powerusern im System eingepflegt.

  • Ich habe vergessen, mein Kommen/Gehen/Pause zu buchen? Was mache ich jetzt?

  • Wie kann ich mein Monatsjournal anzeigen lassen? Ich erhalte eine Fehlermeldung.
    • Start auf 01.09. (bzw. Start des jeweiligen Monats) stellen, dann wird das aktuelle Journal angezeigt.

  • Wieso öffnet sich der erzeugte Bericht nicht?
    • Pop-up Fenster müssen für diese Website erlaubt werden.
    • (Falls bei jemanden der "Eigene Jahreskalender" oder das " Eigene Monatsjournal" nicht mit einem neuen Fenster erzeugt wird, solltet ihr in eurem Webbrowser einmal die Pop-up Einstellungen überprüfen.)
    • Microsoft Edge: Menü (drei Punkt oben rechts) --> Einstellungen --> Cookies und Websiteberechtigungen --> zu Popups und Umleitungen scrollen --> Zulassen: Hinzufügen --> Bosch Link einfügen "time.leibniz-zmt.de" --> Hinzufügen --> Fertig!

  • Muss ich den Monatsbericht einreichen?
    • Nein, dieser ist vom Personalmanagement im System abrufbar.

  • Wer kann sehen, was ich täglich buche?
    • Die Poweruser des Personalmanagements und du selbst (Übersicht der gebuchten Zeiten via ,Eigenes Monatsjournal' einsehbar).
    • Dein:e Vorgesetzte:r kann lediglich sehen, ob du an einem Tag Plus oder Minusstunden gemacht hast und wie hoch dein Saldo ist. Zu welchen Zeiten du dich ein- oder ausgeloggst, ist für sie/ihn jedoch nicht sichtbar.

  • Ich arbeite in Vollzeit und habe am Montag 2 Plusminuten gearbeitet, diese erscheinen allerdings nicht als positive Differenz in meinem Monatsjournal. Woran liegt das?
    • Das liegt daran, dass der Montag bei Vollzeitlern mit 7:52 Sollarbeitszeit hinterlegt ist. Das Wochensoll von 39:12 lässt sich nicht exakt auf 5 Tage aufteilen, weswegen pro Tag 30 Sekunden Differenz vorliegen, welche wir nun gesammelt haben und für den Montag eingeplant haben.

  • Ich arbeite 6 Stunden pro Tag. Wenn ich jedoch länger arbeite, würde mir 30 Minuten Pause abgezogen werden und meine Arbeitszeit würde sich verringern, richtig?
    • Hierfür haben wir die „einschleifende Pause“ eingestellt. Solltest du etwas mehr als 6 Stunden arbeiten, werden dir nicht direkt 30 Minuten abgezogen, jedoch zählt Bosch auch nur 6 Stunden. Erst ab 6:31 Std. zieht Bosch die Pause ab und es würden 6:01 Std. Arbeitszeit gewertet werden.

  • Wie verhält es sich mit Pausen? Zieht Bosch zusätzlich 30 Minuten Pause ab, wenn ich meine Pause manuell gebucht habe?
    • Nein, wenn du deine Pause selbst buchst, zieht Bosch dir nichts zusätzlich ab (vorausgesetzt die manuell gebuchte Pause ist mind. 30 Minuten lang).

  • Ich habe heute Mehrarbeit geleistet, jedoch hat sich mein Saldo zum Feierabend nicht verändert.
    • Da es rein theoretisch sein könnte, dass du dich vor dem Tagesende nochmal einloggst, zieht Bosch das neue Saldo erst über Nacht, sodass du den neuen Wert erst am nächsten Morgen siehst.

  • Warum wird meine Arbeitszeit um 23 Uhr nicht angerechnet?
    • Zeiten außerhalb der Rahmenzeit (6-21 Uhr) und am Wochenende (Samstags nach 13 Uhr) werden dem Saldo nicht gutgeschrieben (Regelung in der BV Arbeitszeit), es sei denn hierfür wurden Überstunden von der vorgesetzten Person angeordnet bzw. rechtzeitig beantragt.

  • Ich arbeite jeden Tag ganz genau von 9:00 Uhr bis 17:20 Uhr. Es wäre praktisch, wenn ich mir die Ein- und Ausstempel-Vorgänge sparen könnte und das System das einfach standardisiert für jeden Tag machen könnte, sodass ich nur die ungewöhnlichen Tage mit einer anderen Arbeitszeit eintragen müsste. Ist das möglich?
    • Nein, du musst dich selbst täglich ein- und ausloggen. Korrekturbuchungen sollten die Ausnahme bleiben.

  • Wie ist die Arbeitszeit von privater Arbeit (bspw. der Arbeit an meiner Dissertation) zu trennen? Was ist Arbeitzeit?
    • Es sollte helfen, dies mit dem/der direkten Vorgesetzten zu besprechen und auch den Arbeitsvertrag, d. h. die jeweilige mit dem ZMT vereinbarte Arbeitszeit, zu berücksichtigen. Wenn man zum Beispiel einen Vertrag über 66,67% hat, so hat man ein wöchentliches Soll von 26:08 Stunden. Der Vorteil des Zeiterfassungssystems besteht darin, dass deutlicher sichtbar wird, wie viel Zeit ihr für die Arbeit am ZMT aufwendet. Ihr könnt diese Zeit nutzen bzw. Zeitausgleich nehmen, um euch auf ein persönliches Projekt zu konzentrieren, z. B. die Doktorarbeit.

  • Wie sollen Seminare an der Uni gebucht werden (als Dozent/Prof.)?
    • Wenn das Seminar Bestandteil des Vertrags ist bzw. in Zusammenhang mit der Tätigkeit am ZMT steht, ist es als normale Arbeitszeit zu buchen.

  • Wie soll mit Dienstreisen umgegangen werden?
    • Das Thema Dienstreise befindet sich aktuell noch in der Testphase.
    • Der Dienstreise-Button ersetzt nicht den Dienstreiseprozess.
    • Es ist kein Muss eine Dienstreise in Bosch zu markieren.
    • Der Dienstreise-Workflow ist nur in dem Fall zu nutzen, wenn man während einer Dienstreise keine Arbeitszeiten buchen kann. Es ist vollkommen in Ordnung die Zeiten ohne die Markierung einer Dienstreise zu buchen.
    • Der Dienstreise-Workflow läuft ähnlich wie das Beantragen von Urlaub. Jedoch ist hier das Ausfüllen des Kommentars Pflicht (bspw. kann man hier das Ziel der Dienstreise notieren) und der/die Vorgesetzte muss die Dienstreise in Bosch bestätigen.

  • Gibt es eine Mindestanwesenheit pro Tag, ohne dass man Urlaub beantragen muss?
    • Ja, 1 Minute.

  • Kann man alle Zeiten einloggen oder lediglich Zeiten innerhalb der Kernarbeitszeit?
    • Eine Kernarbeitszeit gibt es nicht. Zeiten außerhalb der Rahmenarbeitszeit (6-21 Uhr) zählt Bosch im Saldo nicht.

  • Kann man sich nachträglich (einen oder mehrere Tage später) einloggen, wenn man beispielsweise einen Tag im Feld ist ohne Internetzugang?
    • Ja, das ist durch eine Korrekturbuchung möglich. Im Falle von bspw. Feldarbeit ohne Internetzugang wäre die Empfehlung, die Arbeitszeiten zu notieren und dann später Korrekturbuchungen durchzuführen.

  • Wird es dazu auch einen Leitfaden geben? Oder bekommt jeder neue Mitarbeiter auch in der Zukunft eine Schulung?

  • Kann ich mich mit dem Webbrowser meines privaten IPads, IPhones oder Android beim Zeiterfassungssystem anmelden?
    • Nur Systeme bzw. Geräte, welche von unsere IT unterstützt werden, sollten zur Bosch-Zeiterfassung verwendet werden.

  • Warum zeigt Bosch für das nächste Jahr einen so niedrigen Urlaubsstand an?
    • Bosch zeigt den neuen Urlaubsstand ab dem 1. Januar an. Der Urlaub des folgenden Jahres kann allerdings bereits im aktuellen Jahr geplant werden. Es besteht zwar die Möglichkeit, in den negativen Bereich zu kommen. Allerdings erscheint die neue Urlaubsanzahl ab dem 1. Januar und der negative Bereich ist wieder aufgehoben.

  • Wie verhält es sich mit meiner Urlaubsplanung für das Folgejahr? Kann ich dort schon Urlaub beantragen, trotzdem meine Urlaubstage für das aktuelle Jahr bereits aufgebraucht sind?
    • Ja, du kannst bereits für das kommende Jahr Urlaub beantragen. Je nach deinem Urlaubstand, kann es sein, dass du in den Minusbereich kommst. Lass dich davon jedoch nicht verunsichern, denn am 01.01. des kommenden Jahres erscheinen die neuen Urlaubstage im Dashboard und das Minus verschwindet.
    • Hast du jedoch noch viele Urlaubstage im aktuellen Jahr nicht verplant bzw. wirst evtl. Resturlaub mit ins nächste Jahr nehmen, so werden diese ggf. nicht im aktuellen Jahr abgezogen und dein Urlaubsstand verändert sich scheinbar nicht. Hier ist die Empfehlung, im Dashboard oben links auf das Folgejahr zu wechseln.


  • Wie soll mit Arbeitszeiten in einem Land umgegangen werden, welches den Sonntag als Arbeitstag betrachtet? Wie werden gesetzliche Feiertage gehandhabt, welche sich von den deutschen Feiertagen unterscheiden, wenn man im Ausland arbeitet?
    • Handelt es sich um eine vorübergehende Tätigkeit (Dienstreise) ins Ausland, ist das deutsche Arbeitsrecht maßgeblich, das heißt die deutschen Feiertage zählen.

  • Was sind meine Aufgaben als Vorgesetzte?
    • Anträge genehmigen (siehe S. 17 des Leitfadens)
    • Warnliste prüfen (siehe S. 23 des Leitfadens)
    • Prüfen der Monatssalden/ ggf. Gespräche (siehe S. 25 des Leitfadens)
    • Vertretungen einstellen/ Durchführen (siehe S. 21 des Leitfadens)

  • Warum „schmeißt“ mich das System nach einiger Zeit raus, sodass ich mich erneut einloggen muss? Kann man das nicht ändern?
    • Nein. Der Grund dafür ist, dass das System nach einer gewissen Zeit aus Datenschutzgründen die Verbindung trennen muss.

Fehlt noch eine Frage? Schick uns gern deinen Vorschlag.

Stand Oktober 2022: Dieses Dokument wird fortlaufend aktualisiert.
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FAQs_en(November 2023).docx
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